Wohnungsbesichtigungen zu Corona-Zeiten

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Wohnungsbesichtigung bei Corona

Wohnungsbesichtigungen zu Corona-Zeiten

Ich habe hier versucht die wichtigsten Fragen zu klären.
Gesetzliche Regeln, was Vermieter verlangen dürfen und wozu Mieter verpflichtet sind, gibt es jedoch nicht.

Dürfen derzeit Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden?

Auch wenn sich Deutschland mitten in der zweiten Welle der Coronapandemie befindet, sind Besichtigungen weiterhin möglich.
Explizit verboten waren Wohnungsbesichtigungen nie.

Müssen Ihre jetzigen Mieter einer Wohnungsbesichtigung zustimmen?

Der Mieter hat das Hausrecht solange er in der Wohnung oder im Haus wohnt.
Egal, ob in Corona-Zeiten oder nicht, der aktuelle Mieter müssen jedoch Besichtigungen nach Absprache zulassen.
Sie können als Vermieter/in nicht einseitige Termine festlegen, genauso wenig könne der Mieter sagen, dass er erst in zwei Wochen kann.

Wenn ein Mieter aber absichtlich Termine verzögere oder im letzten Moment absage, können Sie als Vermieter/in wegen Mietausfall auf Schadensersatz klagen.

Soweit sollte es jedoch nicht kommen.
Hier sollte man immer versuchen eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Wie lange vorher muss ein Besichtigungstermin angekündigt werden?

Eine Wohnungsbesichtigung sollte mindestens zwei bis drei Tage vorher ankündigen.
Manche Gerichte akzeptieren auch eine Vorankündigung 24 Stunden vorher.
24 Stunden halte ich persönlich für eine deutlich zu kurze Zeitspanne.

Zu welchen Zeiten kann ein Besichtigungstermin stattfinden?

Sie sollten sich an die ortsüblichen Zeiten halten.

Sind Ihre Mieter berufstätig, sollten Sie nicht erwarten, dass Ihre Mieter während der normalen Arbeitszeiten Besichtigungstermine zustimmen.
Während der normalen Arbeitszeiten machen Besichtigungstermine in der Regel sowieso wenig Sinn, da Sie ja berufstätige Mieter möchten.

Unter der Woche würde ich Besichtigungstermine ab 17:00 empfehlen.
Am Wochenende ab 11:00

Wie oft dürfen Sie Besichtigungen durchführen?

Vermieter und Mieter müssen sich einigen, aber es gibt keine genauen Regeln, wie oft Besichtigungen stattfinden dürfen.
Im Grunde bis die Wohnung vermietet ist.

Am besten sprechen Sie schon im Vorfeld die Möglichkeit der Besichtigungen mit Ihren Mietern ab.
Die Gerichte tendieren dazu, ein- bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden als angemessen anzusehen.
Je nach Gericht werden die Grenzen aber unterschiedlich gezogen.

Wenn ein Mieter aber absichtlich Termine verzögere oder im letzten Moment ohne triftigen Grund absagt, könnten Sie als Vermieter wenn die Wohnung deshalb nicht vermietet werden konnte theoretisch wegen Mietausfall auf Schadensersatz klagen.

Als Vermieter sollten Sie schon im eigenen Interesse versuchen, möglichst wenig Termine durchzuführen.

Besser Sie zeigen Ihre Wohnung bei einem Termin 8-10 Interessenten die Wohnung, als das Sie 3 Termine mit nur jeweils 3 Interessenten durchführen.

Eine gute Vorauswahl ist wichtig!

Sie sollten nach Möglichkeit nur Besichtigungen mit Interessenten durchführen, die auch für Sie auch als Mieter in Frage kommen würde.
Daher lade ich nur Interessenten ein, die auch auf Ihr gewünschtes Mieterprofil passen.
Ich treffe eine Vorauswahl an Hand Ihrer Vorgaben.
So finden wir schnelle und ohne viel Aufwand für Sie einen netten und seriösen Mieter für Ihre Wohnung.

Was ist wenn der Mieter zur Risikogruppe gehört?

Wenn ein Mieter partout keine Besichtigung wolle, zum Beispiel weil er zu Risikogruppe gehört, dann müsse der Vermieter warten, bis die Wohnung leer ist.
Der Mieter kann in einem solchen Fall eine Besichtigung verweigern.
Ich hatte solch einen Fall noch nie, würde dann aber folgendes vorschlagen:
Vielleicht kann der Risikopatient in einem solchen Fall, für die Zeit der Besichtigung zu Verwandten und ein Verwandter führt dann die Besichtigung durch.

Regeln für Wohnungsbesichtigungen in Corona Zeiten

Ich würde Ihnen als Vermieter empfehlen bei der Besichtigung Desinfektionsmittel und/oder Einweghandschuhe zu Verfügung zu stellen.

Das macht nicht nur einen guten Eindruck sondern schützt auch noch alle Beteiligten.

  1. Interessenten mit Symptomen dürfen die Wohnung nicht betreten
  2. Ein Nasen und Mundschutz sollte obligatorisch sein.
  3. Vermeiden Sie Händeschütteln.
  4. Bitte Sie die Interessenten vor der Wohnungsbesichtigung in der Wohnung nichts zu berühren.
  5. Achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.
  6. Ihre Mieter sollten bei der Wohnungsbesichtigung möglichst alle Zimmertüren geöffnet halten, damit man die Türklingen bei der Wohnungsbesichtigung nicht berühren muss.
  7. Kleinere Räüme wie z.B. das Bad sollten nur einzeln betreten werden.
  8. Lassen Sie von Mietinteressenten vor Ort keine Unterlagen ausfüllen.
  9. Nehmen Sie von Mietinteressenten keine Unterlagen entgegen. Wenn Interessenten Ihre Wohnung mieten möchten, so sollen Sie mir eine E-mail senden. Ich fordere dann eine Mieterselbstauskunft, Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen sowie eine aktuelle Bonitätsauskunft an. Die Unterlagen erhalten Sie dann umgehend per E-Mail.
  10. Während des Besichtigungstermines sind Sie als Vermieter/in dafür verantwortlich, dass sich die Interessenten an die Regeln halten.

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Ich freue mich auf Sie

Viele Grüße

Hans Peter Seefelder

[su_note note_color=“#e1e1dd“]Rechtlicher Hinweis!

Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden. Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernehme ich, für die rechtliche Unanfechtbarkeit der Erläuterungen keine Haftung.[/su_note] [su_spacer size=“100″]