Berliner Räumung

Zwangsräumung Berliner Räumung

Die Berliner Räumung 2024 - die schnellste und kostengünstigste Art einer Zwangsräumung

Die sogenannte "Berliner Räumung" ist ein spezielles Verfahren der Zwangsräumung, das ursprünglich in Berlin entwickelt wurde, aber auch in anderen Städten Deutschlands angewendet werden kann.

Wie funktioniert eine Berliner Räumung?

Hier ist ein detaillierter Überblick über die einzelnen Schritte, die bei einer solchen Räumung durchgeführt werden:

1. Gerichtlicher Räumungstitel

Der Prozess beginnt mit einer Räumungsklage, die der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht einreicht. In dieser Räumungsklage sollte die Räumung nach § 885a ZPOWenn das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet, wird ein Räumungstitel erlassen. Dieser Titel ist eine gerichtliche Anordnung, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung zu verlassen.

2. Ankündigung der Räumung

Nach dem Erhalt des Räumungstitels wendet sich der Vermieter an einen Gerichtsvollzieher, der die Räumung durchführt. Der Gerichtsvollzieher setzt dem Mieter eine Frist zur freiwilligen Räumung der Wohnung. Diese Frist beträgt in der Regel mindestens drei Wochen.

3. Berliner Räumung

Wenn der Mieter die Wohnung innerhalb der gesetzten Frist nicht freiwillig verlässt, erfolgt die sogenannte "Berliner Räumung". Dabei handelt es sich um ein spezielles Verfahren, bei dem der Mieter aus der Wohnung entfernt wird, während seine persönlichen Gegenstände zunächst in der Wohnung bleiben.

Hier sind die Schritte im Detail:

  1. Einsatz des Gerichtsvollziehers: Der Gerichtsvollzieher kommt am festgesetzten Räumungstermin mit einem Schlosser und möglicherweise der Polizei zur Wohnung des Mieters.
  2. Austausch der Schlösser: Der Schlosser öffnet die Wohnung und tauscht die Schlösser aus, sodass der Mieter keinen Zugang mehr zur Wohnung hat.
  3. Inventar verbleibt: Anders als bei der traditionellen Zwangsräumung bleibt das gesamte Inventar des Mieters in der Wohnung. Der Mieter wird lediglich aus der Wohnung entfernt.
  4. Lagerung und Entsorgung: Der Vermieter kann nach der Räumung entscheiden, wie mit dem Inventar verfahren wird. Oft wird ein Lagerraum angemietet, um die Gegenstände des Mieters für eine gewisse Zeit aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist (mindestens 1 Monat) kann das Inventar entsorgt oder vom Vermieter verwertet werden, falls der Mieter es nicht abholt.

4. Übergabe der Wohnung

Nach dem Austausch der Schlösser und der Entfernung des Mieters übernimmt der Vermieter wieder die Kontrolle über die Wohnung. Der Gerichtsvollzieher dokumentiert die Räumung und stellt ein Protokoll aus.

5. Kosten

Die Kosten für die Räumung trägt in der Regel der Mieter. Dazu gehören die Gebühren für den Gerichtsvollzieher, den Schlosser und gegebenenfalls die Polizei. Diese Kosten können erheblich sein und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Rechtliche Grundlage einer Berliner Räumung

Die rechtliche Grundlage für die Berliner Räumung und den Umgang mit dem Inventar des Mieters findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). Konkret ist § 885a ZPO relevant, der die Durchführung der sogenannten "Berliner Räumung" regelt.

Gesetzesgrundlage: § 885a ZPO

§ 885a ZPO – Vereinfachte Räumung von Wohnraum

(1) Der Gerichtsvollzieher darf von der Wegnahme der in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen des Schuldners absehen und den Gläubiger in den Besitz der geräumten Räume einweisen. Auf Verlangen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher dafür Sorge zu tragen, dass die beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in den Räumen befinden, an eine vom Gläubiger benannte Stelle verbracht werden.

(2) Der Gläubiger hat die Sachen, die sich in den Räumen befinden und deren Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher unterblieben ist, in Verwahrung zu nehmen. Für Schäden, die durch die Verwahrung entstehen, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Der Gläubiger hat dem Schuldner die Herausgabe der in Verwahrung genommenen Sachen zu bewilligen. Der Schuldner kann die Herausgabe innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufforderung verlangen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger die Sachen verwerten.

Unterschiede zwischen einer Berliner Räumung und einer normalen Zwangsräumung

Die "Berliner Räumung" ist ein spezielles Verfahren der Zwangsräumung, das sich in einigen wesentlichen Punkten von der herkömmlichen Zwangsräumung unterscheidet. 

Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

Normale Zwangsräumung:

  • Bei einer herkömmlichen Zwangsräumung werden sowohl der Mieter als auch dessen gesamter Hausrat aus der Wohnung entfernt.
  • Der Gerichtsvollzieher organisiert den Abtransport des gesamten Inventars, das entweder eingelagert oder sofort entsorgt wird.
  • Der Prozess ist logistisch aufwendiger und kostspieliger, da ein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss, um die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters zu transportieren.

Berliner Räumung:

  • Bei der Berliner Räumung wird nur der Mieter aus der Wohnung entfernt, das Inventar bleibt zunächst in der Wohnung.
  • Der Schlosser tauscht die Schlösser aus, sodass der Mieter keinen Zugang mehr zur Wohnung hat.
  • Dies reduziert die Kosten und den logistischen Aufwand erheblich, da keine sofortige Entfernung des Inventars notwendig ist.

Wieviel günstiger kommt eine Berliner Räumung im Vergleich zu einer normalen Zwangsräumung

Vergleich der Kosten: Berliner Räumung vs. normale Zwangsräumung

Die Berliner Räumung gilt als kostengünstigere Alternative zur normalen Zwangsräumung. 

Vergleich und Einsparungen

Durchschnittlich kann eine normale Zwangsräumung zwischen 2.550 und 8.500 Euro kosten, während eine Berliner Räumung zwischen 1.550 und 5.500 Euro liegt.

  • Durchschnittliche Gesamtkosten einer normalen Zwangsräumung: 5.525 Euro
  • Durchschnittliche Gesamtkosten einer Berliner Räumung: 3.525 Euro

Einsparungen: Im Durchschnitt spart man bei einer Berliner Räumung etwa 2.000 Euro im Vergleich zu einer normalen Zwangsräumung.

Hauptgründe für die Einsparungen:

  1. Wegfall der Umzugskosten: Bei der Berliner Räumung bleiben die Möbel des Mieters zunächst in der Wohnung, was die hohen Kosten für ein Umzugsunternehmen und die sofortige Lagerung vermeidet.
  2. Geringerer logistischer Aufwand: Der gesamte Prozess der Berliner Räumung ist schneller und weniger aufwendig, was zu geringeren Gesamtkosten führt.

Durchschnittliche Kosten einer Zwangsräumung

Die Kosten einer Zwangsräumung können erheblich variieren, je nach Umfang der Maßnahmen und der spezifischen Situation. Hier sind die durchschnittlichen Kosten, die bei einer Zwangsräumung anfallen können:

1. Gerichtskosten

  • Räumungsklage: Die Einreichung einer Räumungsklage beim Amtsgericht kostet etwa 150 bis 500 Euro, abhängig vom Streitwert.
  • Gerichtsvollzieher: Die Kosten für den Gerichtsvollzieher betragen etwa 200 bis 500 Euro, je nach Aufwand und benötigter Anzahl an Terminen.

2. Anwaltskosten

  • Rechtsberatung und Vertretung: Die Anwaltskosten können zwischen 500 und 2.000 Euro liegen, abhängig von der Komplexität des Falls und den vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalhonoraren.

3. Kosten für den Schlosser

  • Schlosstausch: Die Kosten für das Austauschen der Schlösser belaufen sich auf etwa 100 bis 300 Euro.

4. Umzugskosten

  • Umzugsunternehmen: Für den Transport und die Lagerung des Inventars fallen Kosten von etwa 1.000 bis 3.000 Euro an, abhängig von der Menge der Gegenstände und der Dauer der Lagerung.
  • Lagerung: Die Lagerungskosten für Möbel und persönliche Gegenstände betragen etwa 100 bis 200 Euro pro Monat.

5. Entsorgungskosten

  • Entsorgung: Wenn das Inventar entsorgt werden muss, können hierfür weitere Kosten von etwa 500 bis 2.000 Euro anfallen, je nach Umfang und Art der zu entsorgenden Gegenstände.

6. Sicherheitskosten (falls erforderlich)

  • Polizeieinsatz: Sollte ein Polizeieinsatz notwendig sein, um die Räumung durchzuführen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese variieren stark und sind in der Regel von der jeweiligen Situation abhängig.

Durchschnittliche Gesamtkosten

Insgesamt können sich die Kosten für eine Zwangsräumung wie folgt zusammensetzen:

  • Gerichtskosten: 150 bis 500 Euro
  • Gerichtsvollzieher: 200 bis 500 Euro
  • Anwaltskosten: 500 bis 2.000 Euro
  • Schlosser: 100 bis 300 Euro
  • Umzugsunternehmen und Lagerung: 1.000 bis 3.000 Euro
  • Entsorgung: 500 bis 2.000 Euro
  • Sicherheitskosten (optional): Variabel

Gesamtkosten: Die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Zwangsräumung können somit zwischen 2.450 und 8.300 Euro liegen, abhängig von den spezifischen Umständen und zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen.

Diese Schätzungen sollen Ihnen eine Vorstellung davon geben, welche finanziellen Aufwendungen bei einer Zwangsräumung auf Vermieter zukommen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die finanziellen Auswirkungen besser abschätzen zu können.

Durchschnittliche Kosten einer Berliner Räumung

Die Berliner Räumung ist ein spezielles Verfahren der Zwangsräumung, das ursprünglich in Berlin entwickelt wurde, aber auch in anderen Städten Deutschlands angewendet werden kann. Hier sind die durchschnittlichen Kosten, die auf den Vermieter zukommen können:

1. Gerichtskosten

  • Räumungsklage: Die Einreichung einer Räumungsklage beim Amtsgericht kostet etwa 150 bis 500 Euro, abhängig vom Streitwert.
  • Gerichtsvollzieher: Die Kosten für den Gerichtsvollzieher betragen etwa 200 bis 500 Euro, je nach Aufwand und benötigter Anzahl an Terminen.

2. Anwaltskosten

  • Rechtsberatung und Vertretung: Die Anwaltskosten können zwischen 500 und 2.000 Euro liegen, abhängig von der Komplexität des Falls und den vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalhonoraren.

3. Kosten für den Schlosser

  • Schlosstausch: Die Kosten für das Austauschen der Schlösser belaufen sich auf etwa 100 bis 300 Euro.

4. Lagerungskosten

  • Lagerung: In der Berliner Räumung bleibt das Inventar zunächst in der Wohnung. Wenn der Vermieter das Inventar später entfernen und einlagern muss, betragen die Lagerungskosten etwa 100 bis 200 Euro pro Monat.

5. Entsorgungskosten

  • Entsorgung: Wenn das Inventar entsorgt werden muss, können hierfür weitere Kosten von etwa 500 bis 2.000 Euro anfallen, je nach Umfang und Art der zu entsorgenden Gegenstände.

6. Sicherheitskosten (falls erforderlich)

  • Polizeieinsatz: Sollte ein Polizeieinsatz notwendig sein, um die Räumung durchzuführen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese variieren stark und sind in der Regel von der jeweiligen Situation abhängig.

Durchschnittliche Gesamtkosten

Insgesamt können sich die Kosten für eine Berliner Räumung wie folgt zusammensetzen:

  • Gerichtskosten: 150 bis 500 Euro
  • Gerichtsvollzieher: 200 bis 500 Euro
  • Anwaltskosten: 500 bis 2.000 Euro
  • Schlosser: 100 bis 300 Euro
  • Lagerung: 100 bis 200 Euro pro Monat (falls notwendig)
  • Entsorgung: 500 bis 2.000 Euro (falls notwendig)
  • Sicherheitskosten (optional): Variabel

Gesamtkosten: Die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Berliner Räumung können somit zwischen 1.550 und 5.500 Euro liegen, abhängig von den spezifischen Umständen und zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen.

Diese Schätzungen sollen Ihnen eine Vorstellung davon geben, welche finanziellen Aufwendungen bei einer Berliner Räumung auf Vermieter zukommen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die finanziellen Auswirkungen besser abschätzen zu können.

Wie lange muss ein Vermieter bei einer Berliner Räumung die Möbel seines Mieters in der Wohnung belassen oder zwischenlagern?

Bei einer Berliner Räumung bleiben die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters zunächst in der Wohnung oder müssen zwischengelagert werden. 

Doch wie lange müssen diese Gegenstände dort verbleiben?

Bei einer Berliner Räumung muss der Vermieter die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters gemäß § 885a Abs. 3 ZPO für mindestens einen Monat nach der schriftlichen Aufforderung zur Abholung in der Wohnung belassen oder einlagern.

Wenn der Mieter seine Sachen nicht innerhalb dieser Frist abholt, kann der Vermieter die Gegenstände verwerten oder entsorgen.

Es ist wichtig, dass der Vermieter den Mieter schriftlich über die Fristen und die Möglichkeiten der Abholung informiert, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Berliner Räumung:

  • Die Kosten sind niedriger, weil der Transport des Inventars entfällt.
  • Der Vermieter trägt hauptsächlich die Kosten für den Gerichtsvollzieher und den Schlosser.
  • Es entstehen jedoch möglicherweise spätere Kosten für die Lagerung oder Entsorgung des Inventars, wenn der Mieter seine Sachen nicht abholt.

3. Zeitaufwand

Normale Zwangsräumung:

  • Der Zeitaufwand ist größer, da die Planung und Durchführung des Umzugs und der Lagerung des Inventars mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Die gesamte Räumung kann mehrere Stunden oder sogar Tage dauern.

Berliner Räumung:

  • Der Zeitaufwand ist geringer, da nur der Austausch der Schlösser und die Entfernung des Mieters durchgeführt werden müssen.
  • Die Räumung ist in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen.

4. Rechtsgrundlagen und Durchführung

Normale Zwangsräumung:

  • Die herkömmliche Zwangsräumung folgt den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
  • Ein detailliertes Räumungsurteil ist notwendig, das die Entfernung des Mieters und seines Inventars anordnet.

Berliner Räumung:

  • Auch die Berliner Räumung basiert auf den Bestimmungen der ZPO, nutzt jedoch spezifische Paragraphen, um das Inventar zunächst in der Wohnung zu belassen.
  • Dieses Verfahren wurde entwickelt, um den Vermietern eine kostengünstigere und schnellere Möglichkeit zur Durchsetzung einer Räumung zu bieten.

Diese Schätzungen sollen Ihnen eine Vorstellung davon geben, welche finanziellen Aufwendungen bei einer Berliner Räumung auf Vermieter zukommen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die finanziellen Auswirkungen besser abschätzen zu können.

Möbel-Einlagerung bei der Berliner Räumung: Wer trägt die Kosten?

Bei einer Berliner Räumung wird der Mieter aus der Wohnung entfernt, während seine Möbel und persönlichen Gegenstände zunächst in der Wohnung verbleiben.

Es stellt sich die Frage, was mit diesen Gegenständen passiert und wer für die Einlagerung oder Entsorgung aufkommen muss.

1. Was passiert mit dem Inventar bei einer Berliner Räumung?

Bei der Berliner Räumung verbleiben die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters zunächst in der Wohnung. Der Vermieter hat folgende Möglichkeiten:

  1. Einlagerung: Der Vermieter kann das Inventar auf seine Kosten einlagern.
  2. Entsorgung: Wenn der Mieter seine Gegenstände nicht abholt, kann der Vermieter sie nach einer bestimmten Frist entsorgen.

2. Kosten für die Einlagerung und Entsorgung

Einlagerungskosten: Wenn der Vermieter das Inventar des Mieters einlagern lässt, trägt er zunächst die Kosten für die Einlagerung. Diese können zwischen 100 und 200 Euro pro Monat liegen, abhängig vom Umfang der einzulagernden Gegenstände.

Entsorgungskosten: Sollte der Mieter sein Inventar nicht abholen, können Entsorgungskosten anfallen. Diese hängen vom Umfang und der Art der Gegenstände ab und können zwischen 500 und 2.000 Euro liegen.

3. Wer trägt die Kosten?

Einlagerungskosten: Zunächst muss der Vermieter die Kosten für die Einlagerung der Möbel übernehmen. Diese Kosten können später vom Mieter zurückgefordert werden.

Entsorgungskosten: Auch die Kosten für die Entsorgung trägt der Vermieter zunächst selbst. Der Vermieter hat jedoch das Recht, diese Kosten vom Mieter zurückzufordern.

Hat der Vermieter ein Pfandrecht auf die Möbel um seine Kosten zu decken?

Ja, der Vermieter hat ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, um Forderungen aus dem Mietverhältnis zu sichern. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Gesetzesgrundlage: § 562 BGB Vermieterpfandrecht

(1) Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu.

(2) Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

(3) Das Pfandrecht erlischt, wenn die Sachen aus den Mieträumen entfernt werden. Dies gilt nicht, wenn die Entfernung ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters geschieht und dieser innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, in dem er von der Entfernung Kenntnis erlangt, sein Recht geltend macht.

Anwendung des Vermieterpfandrechts bei einer Berliner Räumung

Im Rahmen einer Berliner Räumung kann der Vermieter das Vermieterpfandrecht geltend machen, um seine Forderungen gegenüber dem Mieter abzusichern. Das bedeutet, dass der Vermieter die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters als Pfand einbehalten kann, bis die offenen Forderungen beglichen sind.

Ablauf des Vermieterpfandrechts

  1. Geltendmachung des Pfandrechts: Der Vermieter macht sein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters geltend, wenn Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.

  2. Aufbewahrung und Einlagerung: Die Gegenstände des Mieters werden eingelagert oder verbleiben in der Wohnung, bis die Forderungen beglichen sind.

  3. Frist zur Abholung: Der Mieter hat gemäß § 885a ZPO eine Frist von einem Monat, um seine Gegenstände abzuholen. Diese Frist beginnt mit der schriftlichen Aufforderung zur Abholung.

  4. Verwertung: Nach Ablauf der Frist und wenn der Mieter seine Gegenstände nicht abholt, kann der Vermieter die Sachen verwerten. Der Verkaufserlös kann zur Deckung der ausstehenden Forderungen verwendet werden.

  5. Erlösabrechnung: Überschüsse aus der Verwertung der Gegenstände sind dem Mieter auszuzahlen, nachdem die Forderungen des Vermieters beglichen wurden.

Der Vermieter hat gemäß § 562 BGB ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, um seine Forderungen aus dem Mietverhältnis abzusichern. Bei einer Berliner Räumung kann der Vermieter dieses Pfandrecht geltend machen und die Möbel sowie persönlichen Gegenstände des Mieters einbehalten, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Nach Ablauf einer einmonatigen Frist kann der Vermieter die Gegenstände verwerten, um die Kosten zu decken, wobei eventuelle Überschüsse an den Mieter auszuzahlen sind.

Darf der Vermieter die Möbel des Mieters verwerten?

Ja, der Vermieter darf die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters nach Ablauf der festgelegten Frist (mindestens 1 Monat ) verwerten. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Verwertung der Gegenstände

  • Einlagerungsfrist: Der Vermieter muss die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters für mindestens einen Monat nach der schriftlichen Aufforderung zur Abholung aufbewahren.
  • Nach Ablauf der Frist: Wenn der Mieter seine Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist abholt, darf der Vermieter die Sachen verwerten.

Art der Verwertung

Die Verwertung kann in verschiedenen Formen erfolgen, je nach Wert und Zustand der Gegenstände:

  • Verkauf: Verkauf der Gegenstände, um die entstandenen Kosten zu decken.
  • Entsorgung: Bei geringwertigen oder beschädigten Gegenständen kann der Vermieter diese entsorgen.

Ablauf der Verwertung

  • Benachrichtigung: Der Vermieter sollte den Mieter über die bevorstehende Verwertung informieren, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
  • Verkaufserlös: Wenn die Gegenstände verkauft werden, kann der Vermieter die Erlöse zur Deckung der Lagerkosten und anderer entstandener Kosten verwenden. Überschüsse sind dem Mieter zu erstatten.

Gemäß § 885a Abs. 3 ZPO darf der Vermieter die Möbel und persönlichen Gegenstände des Mieters nach Ablauf einer einmonatigen Frist verwerten, wenn der Mieter die Sachen nicht abgeholt hat. Der Vermieter muss den Mieter zuvor schriftlich zur Abholung auffordern und hat danach das Recht, die Gegenstände zu verkaufen oder zu entsorgen, um die entstandenen Kosten zu decken.

Hans Peter Seefelder

Über den Autor Hans Peter Seefelder

In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.

In dieser Zeit konnte ich für über 10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.

Seit Einführung des Bestellerprinzip 2015 biete ich für Vermieter meinen Service "Mieterakquise und Terminservice für Vermieter"

Die preisgünstige Art, nette und solide Mieter zu finden.

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Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir, für die rechtliche Unanfechtbarkeit der Erläuterungen sowie der dazugehöriger Musterverträge keine Haftung.

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