Wohnflächenberechnung
Für die Festlegung der Miete und die Abrechnung der Betriebskosten ist die genaue Ermittlung der Wohnfläche wichtig.
Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche, ist die Wohnflächenverordnung (WoFlv) vom 01.01.2004.
Die Grundfläche der Wohnung, ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln.
Zur Wohnfläche eines Hauses gehört im einzelnen:
- Die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören
- In der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte werden angerechnet: Dachgärten, Loggien, Balkone, Terrassen wenn sie ausschließlich zu einer Wohnung gehören
- Zur Hälfte dürfen angerechnet werden: Hobbyräume, Wintergärten, Schwimmbäder und andere nach allen Seiten geschlossene Räume
- Räume außerhalb der Wohnung – Keller, Dachbodenabteile, Garagen, Heizungsräume etc. – werden nicht hinzugerechnet
- Bei Dachschrägen gilt:
- lichte Höhe mehr als 2 Meter = volle Anrechnung
- zwischen 1 und 2 Meter Höhe = hälftige Anrechnung der Grundfläche
- bis 1 Meter Höhe erfolgt keine Anrechnung auf die Wohnfläche
Bei der genauen Berechnung der Wohnfläche kann es, durch die örtlichen Gegebenheiten oder eventuelle Mitbenutzungsmöglichkeiten anderer Mieter, teilweise zu Schwierigkeiten kommen. Um spätere Ansprüche des Mieters vorab auszuschließen, empfiehlt es sich bei diesbezüglichen Fragen fachkundigen Rat einzuholen.
Sollte ein Mieter während der Mietzeit eine Nachberechnung der Wohnfläche vornehmen und bei Differenzen daraus eine Kürzung der Miete ableiten, so ist das nicht ohne weiteres möglich. Nach der Rechtssprechung muss für die Mietminderung eine erhebliche Abweichung vorliegen, was mindestens 10 Prozent Differenz zur ausgewiesenen Wohnfläche bedeutet.