Einfacher Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen, � 558 c BGB.
Dieser wird von Städten oder größeren Gemeinden mit den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam für ihr Gebiet erstellt bzw. anerkannt.
Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und einschließlich der Änderungen veröffentlicht werden.
Der Mietspiegel vermeidet die Kosten, die bei der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten anfallen würden und dient in Streitfällen als Orientierungsgrundlage.
In der Mietspiegeltabelle werden die Nettomieten ohne Betriebs- und Nebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche ausgewiesen. Sie gibt eine Spanne vor, zu der erwartungsgemäß der Wohnraum vermietet werden kann.
Die Eigenschaften einer Wohnung werden durch verschiedene Kategorien im Mietspiegel beschrieben.
Wichtige Vergleichsgrundlagen für die Bewertung sind:
- Lage (Stadtbezirk, Infrastruktur) und das Baujahr des Hauses
- Art, Größe und Zuschnitt der Wohnung
- Ausstattung und Qualität des Wohnraums
- Energieeffizienz (Wärmedämmung, Heizungsanlage etc.)
Durch die erfolgte Eingruppierung, kann für die zu bewertende Wohnung der durchschnittliche Mietzins bestimmt werden. Weist der Wohnraum besondere Qualitätsmerkmale auf, so kann sich die Miete unter Umständen auch außerhalb der Mietzinsspanne des Mietspiegels bewegen.
Sollte ein Mietinteressent den festgesetzten Mietzins als zu hoch einschätzen, so dient der Mietspiegel als gute Beweisgrundlage.
Ob für Ihre Stadt ein Mietspiegel vorhanden ist, kann man bei der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder den Hauseigentümerverbänden erfragen.
Im Internet sind einzelne Städte unter der Adresse
www.mietspiegelportal.de aufgeführt.