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Mietnomaden

Mietnomaden, dieser Begriff bezeichnet eine Klientel von Mietern, die bewusst ihre Mietzahlung verweigern.
In den meisten Fällen kennen sie sich in ihren Rechten sehr gut aus und ihnen sind Lücken im Mietrecht bekannt, die sie gezielt gegen den Haus- und Wohnungseigentümer ausnutzen. Hat sich so ein Mieter erst einmal „eingerichtet“, dauert es oft sehr lange, bis ihn der Wohnungseigentümer aus der Wohnung geklagt hat. Die lange Zeitdauer ist besonders ärgerlich, da die Bewohnbarkeit der Mietsache dann meist nur mit erheblichen Aufwand wiederhergestellt werden kann.

Welcher Mietinteressent ein Mietnomade ist, kann bei einer Wohnungsbesichtigung nicht festgestellt werden. Oft gibt es auch keine äußeren Anzeichen, die nur den geringsten den Verdacht eines Betrügers aufkommen lassen. Empfehlenswert ist es deshalb, weitere Informationen über den zukünftigen Mieter einzuholen, auch wenn der erste Eindruck sehr positiv sein sollte.

Eine Möglichkeit sich über die bisherige Zahlungsbereitschaft des Interessenten zu informieren, ist eine Bonitätsprüfung über eine Wirtschaftsauskunftei. Der Vorteil ist, dass die in diesen Schuldnerlisten gespeicherten Informationen nicht nur den Mietbereich betreffen, sondern die Zahlungsmoral und Bonität als Ganzes erfasst ist. Einen weiteren Überblick kann man mit einer Selbstauskunft des Interessenten bekommen, welche Angaben zum Einkommen und eventuell laufenden Krediten enthält. Wie bei der Vergabe eines Kredites, sollte auch hier ein angemessenes Verhältnis zwischen Einkünften und Mietausgaben bestehen, so dass der Vermieter von einer Zahlungsfähigkeit des Mieters ausgehen kann.

Ein Mietnomade verursacht durchschnittlich einen Schaden von 25 T€. Durch die unterlassenen Mietzahlungen, Anwalts- und Gerichtskosten, die Kosten der Räumung und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Mietsache, summiert sich der Gesamtschaden schnell auf und gegebenenfalls auch über diesen Betrag.

Gibt es bei einem Mieter erste Anhaltspunkte für eine säumige Mietzahlung, empfiehlt es sich umgehend das Gespräch mit diesem zu suchen, um möglichst schnell eine gütliche außergerichtliche Einigung zu finden. Gelingt dies nicht, sollte man die juristischen Möglichkeiten auf den Einzelfall prüfen lassen, um zeitnah zu einer endgültigen Lösung zu kommen.